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Allgemeine Geschäftsbedingungen

In Kraft seit 1. Juni 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Fahrzeugmietvertrag, der mit Mendonça & Cruz, Lda (NIPC PT510314970), tätig unter der Handelsmarke Autorentacar, geschlossen wird.

Parteien

Für die Zwecke dieser Bedingungen und eines zwischen den Parteien geschlossenen Mietvertrags:

  • Vermieter: Mendonça & Cruz, Lda (NIPC PT510314970), tätig unter der Handelsmarke Autorentacar, mit Sitz in Rua da Casa Branca 33, Edifício Sol da Ajuda, Loja R, 9000-113 Funchal.
  • Mieter: die natürliche oder juristische Person, die die Buchung vornimmt und im Mietvertrag als Hauptfahrer und Vertragspartei aufgeführt ist.

In diesen Bedingungen werden die Parteien als Vermieter und Mieter bezeichnet. Etwaige geschäftliche Bezugnahmen auf Autorentacar verweisen auf den Vermieter.

1. Versicherungsdeckung und Ausschlüsse

Grundversicherung (CDW)

Alle Anmietungen beinhalten den Collision Damage Waiver (CDW). Der CDW begrenzt die finanzielle Haftung des Mieters für Karosserieschäden am Fahrzeug auf den Betrag der bei der Abholung hinterlegten Kaution (siehe CDW-Kautionsbeträge). Werden bei der Rückgabe Schäden festgestellt, werden die Reparaturkosten bis zur Höhe der Kaution von dieser abgezogen; darüber hinausgehende Beträge übernimmt die Versicherung ohne zusätzliche Haftung des Mieters. Bestimmte Schäden sind vom CDW ausgeschlossen und verbleiben unabhängig von der Höhe in der vollen Verantwortung des Mieters (siehe Was nicht abgedeckt ist).

Der CDW umfasst zudem:

  • Diebstahlschutz für das Fahrzeug (persönliche Gegenstände, die im Inneren zurückgelassen werden, sind nicht eingeschlossen)
  • Haftpflichtversicherung
  • 24/7 Pannenhilfe

Zusatzversicherung (SCDW)

Der Super Collision Damage Waiver (SCDW) ist als Upgrade für Fahrer zwischen 25 und 70 Jahren mit einem Führerschein, der seit mindestens 3 Jahren besteht, verfügbar. Der SCDW entfällt oder reduziert die Kaution für Karosserieschäden erheblich — die finanzielle Haftung des Mieters ist dann auf die anwendbare reduzierte Kaution begrenzt (siehe SCDW-Kautionsbeträge). Die anwendbaren Ausschlüsse bleiben mit denen des CDW identisch und verbleiben in der vollen Verantwortung des Mieters (siehe Was nicht abgedeckt ist).

Externe Versicherung

Unsere CDW-Versicherung ist obligatorisch und in jeder Anmietung enthalten. Verfügen Sie über eine separate Deckung (z. B. über Ihre Kreditkarte oder Reiseversicherung), handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer. Sie können dort einen Anspruch geltend machen, um etwaige Kosten zurückzuerhalten — wir stellen auf Anfrage einen Reparaturkostenvoranschlag bereit —, dies hebt jedoch unsere CDW-Anforderungen oder Kautionsbedingungen nicht auf und ersetzt sie nicht.

Geltungsdauer der Deckung

Die oben beschriebenen Versicherungsdeckungen (CDW, SCDW und obligatorische Haftpflichtversicherung) gelten ausschließlich während des Zeitraums, in dem das Fahrzeug formell vermietet ist:

  • Beginn: im Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter, festgehalten in der gemeinsamen Inspektion bei der Abholung
  • Ende: im Zeitpunkt des formellen Vertragsabschlusses (siehe Vertragsabschluss)

Behält der Mieter das Fahrzeug nach Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums ohne vorherige Genehmigung für eine Verlängerung, gilt die Nutzung als unbefugt und die Versicherungsdeckung erlischt mit sofortiger Wirkung (siehe Verspätete Rückgaben und unbefugte Nutzung).

Was nicht abgedeckt ist

Die folgenden Schäden sind weder durch den CDW noch durch den SCDW abgedeckt und verbleiben in der Verantwortung des Mieters:

  • Innenraumschäden (Polsterung, Armaturenbrett usw.)
  • Im Fahrzeug zurückgelassene persönliche Gegenstände
  • Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen
  • Fahrer, die nicht im Mietvertrag eingetragen und nicht vertraglich abgedeckt sind
  • Geländefahrten oder Fahren auf unbefestigten Straßen
  • Verlust oder Beschädigung der Schlüssel
  • Kraftstoffverunreinigung (falsche Kraftstoffart)
  • Schäden durch Fahrlässigkeit und/oder unsachgemäßen Gebrauch
  • Schäden an Scheiben, Reifen, Kupplung, Unterboden und Dach
  • Brand- und Überschwemmungsschäden

Erteilung falscher Auskünfte durch den Mieter zu seiner Identität, Anschrift, seinem Führerschein, seinen Kontaktdaten oder anderen in der Buchung oder im Vertrag angegebenen Eignungsvoraussetzungen (siehe Nichterfüllung der Anforderungen)

2. Fahreranforderungen

Altersanforderungen

Der Hauptfahrer muss zu Beginn des Mietzeitraums mindestens 23 Jahre alt und höchstens 75 Jahre alt sein.

Führerschein

Der Führerschein aller Fahrer (Hauptfahrer und Zusatzfahrer) ist bei der Abholung vorzulegen — in physischer Form, seit mindestens 3 Jahren ausgestellt und während des gesamten Mietzeitraums gültig. Fotos, Scans oder digitale Versionen (einschließlich staatlicher mobiler Apps) werden nicht akzeptiert. Akzeptiert werden jeder nationale Führerschein und der Internationale Führerschein.

Nichterfüllung der Anforderungen

Es liegt in der Verantwortung des Mieters, vor Abschluss der Buchung sicherzustellen, dass alle Fahrer die Alters- und Führerscheinanforderungen erfüllen. Diese Anforderungen werden während des Buchungsprozesses und in diesen Bedingungen deutlich ausgewiesen. Erfüllt der Hauptfahrer die Anforderungen nicht, kann eine andere Person, die sie erfüllt, die Rolle des Hauptfahrers übernehmen. Zusätzliche Fahrer, die die Anforderungen nicht erfüllen, können aus der Buchung entfernt werden. Erfüllt kein Fahrer die Grundanforderungen, kann die Anmietung nicht durchgeführt werden und es erfolgt keine Erstattung. Die SCDW-Versicherung setzt voraus, dass alle eingetragenen Fahrer innerhalb der für den SCDW zulässigen Altersspanne liegen. Ist ein Fahrer nicht SCDW-berechtigt, wird die Buchung für alle Fahrer auf CDW mit der entsprechenden Kaution zurückgestuft. Darüber hinaus gilt die vorsätzliche Erteilung falscher Auskünfte zu diesen Anforderungen als Ausschluss vom Versicherungsschutz, mit entsprechender vollumfänglicher Haftung des Mieters für etwaige Schäden.

3. Kaution und Schadensrichtlinie

Zu Beginn jeder Anmietung ist eine erstattbare Kaution erforderlich. Die Höhe der Kaution hängt von der gewählten Versicherung und der Fahrzeuggruppe ab.

CDW-Kautionsbeträge

  • Gruppen A, B, C: 300,00 € (Schadens- und Kraftstoffkaution)
  • Gruppe D: 500,00 € (Schadens- und Kraftstoffkaution)

SCDW-Kautionsbeträge

  • Gruppen A, B, C: 100,00 € (nur Kraftstoffkaution)
  • Gruppe D: 200,00 € (reduzierte Schadens- und Kraftstoffkaution)

Zahlung und Erstattung der Kautionen

Die Kaution wird als reguläre Transaktion abgebucht (keine Vorautorisierung oder Reservierung) per Kreditkarte, Debitkarte oder bar (American Express wird nicht akzeptiert). Der genaue Kautionsbetrag hängt von der Fahrzeuggruppe und der gewählten Versicherungsoption ab. Dies ist das von unserem Kartenzahlungsanbieter empfohlene Standardverfahren und unsere Praxis bei allen Kunden. Wir verwenden keine Vorautorisierungen, da diese vom Karteninhaber angefochten werden können, was uns im Falle eines Fahrzeugschadens ungeschützt lassen würde. Wir empfehlen die Kautionszahlung in bar: Sie wird bei der Rückgabe sofort erstattet und Sie vermeiden jegliche Währungsumrechnungs- oder Bankbearbeitungsgebühren.

  • Kraftstoffkautionen werden erstattet, wenn das Fahrzeug mit dem gleichen Kraftstoffstand zurückgegeben wird
  • Schadenskautionen werden erstattet, sofern das Fahrzeug im gleichen Zustand zurückgegeben wird
  • In den Versicherungsausschlüssen aufgeführte Schäden sind niemals durch Kaution oder Versicherung abgedeckt und verbleiben in der vollen Verantwortung des Mieters

Barkautionen werden sofort erstattet; Kartenkautionen können je nach Bank mehrere Werktage zur Verarbeitung benötigen. Wir lösen die Erstattungsanforderung umgehend aus. Autorentacar haftet nicht für etwaige Währungsumrechnungsgebühren Ihrer Bank.

Schadensbewertung

Bei Abholung und Rückgabe wird das Fahrzeug gemeinsam vom Kunden und einem Mitglied unseres Teams inspiziert. Wir empfehlen Ihnen, bei beiden Inspektionen so viele Fotos und Videos wie gewünscht aufzunehmen, damit Sie den Zustand des Fahrzeugs vor und nach Ihrer Anmietung vollständig dokumentiert haben. Wir arbeiten so, damit alle Nachweise in Ihren Händen liegen. Neue Schäden, die bei der Rückgabe festgestellt werden, werden bewertet, und Reparaturkosten können von der Kaution abgezogen werden. Auf Anfrage stellen wir einen Kostenvoranschlag unserer Werkstatt bereit, den Sie zur Geltendmachung eines Anspruchs bei Ihrem eigenen Versicherer (z. B. Reiseversicherung oder Kreditkartendeckung) verwenden können.

Gemeinsame Inspektion und Bildnachweise

Bei Abholung und Rückgabe wird das Fahrzeug gemeinsam vom Mieter und einem Mitarbeiter des Vermieters inspiziert. Beide Parteien dokumentieren den Zustand des Fahrzeugs (Kilometerstand, Kraftstoffstand, sichtbare Schäden) durch Fotos und Videos. Der bei der Abholung festgehaltene und von beiden Parteien im Vertrag unterzeichnete Zustand dient als Referenz für die Bewertung etwaiger bei der Rückgabe festgestellter Schäden.

Der Mieter kann Fotos und Videos direkt in den Mietvorgang hochladen, indem er sich über die Seite Buchung verwalten mit seinem Bestätigungscode anmeldet. Auch der Vermieter fügt dem gleichen Vorgang die während der gemeinsamen Inspektion aufgenommenen Fotos und Videos hinzu. Diese Dateien bleiben dauerhaft mit der Buchung verknüpft und sind für den Mieter nach der Anmietung jederzeit zugänglich.

Im Falle einer Schadensstreitigkeit kann der Vermieter auf Anfrage des Mieters ein Dokument mit dem bei Abholung und Rückgabe festgehaltenen Zustand sowie den relevanten Fotos und Videos bereitstellen.

Reifen

Das Fahrzeug wird mit fünf für den Gebrauch geeigneten Reifen einschließlich des Reserverades übergeben. Der Zustand wird bei der Abholinspektion festgehalten.

Bei einer Reifenpanne, Beschädigung oder Druckverlust während der Mietzeit hat der Mieter:

  • Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten — Warnweste anlegen, Warndreieck der Situation entsprechend aufstellen sowie die eigene Sicherheit und die der übrigen Verkehrsteilnehmer gewährleisten
  • Auf das Reserverad zu wechseln, um die Fahrt sicher fortzusetzen
  • Uns unverzüglich zu kontaktieren, um den Austausch durch den Originalreifen und dessen Reparatur sicherzustellen

Sie sind nicht berechtigt, den Reifen durch einen eigenständig beschafften oder beauftragten zu ersetzen oder das Fahrzeug in eine nicht vom Vermieter autorisierte Werkstatt zu bringen (siehe Haftung).

Reifenschäden während der Mietzeit liegen in der vollen Verantwortung des Mieters (siehe Was nicht abgedeckt ist). Normaler Verschleiß durch sachgemäßen Gebrauch wird vom Vermieter getragen.

Haustiere

Haustiere sind im Fahrzeug erlaubt. Die Mitnahme des Tieres ist bei der Abholung anzuzeigen, damit sie in der gemeinsamen Inspektion erfasst werden kann.

Der Mieter ist verantwortlich für:

  • Schäden, die das Tier im Innenraum des Fahrzeugs verursacht, insbesondere an Polsterung, Verkleidungen, Sitzen oder Bedienelementen (siehe Was nicht abgedeckt ist)
  • Zusätzliche Reinigung infolge der Mitnahme des Tieres, insbesondere bei übermäßigem Tierhaarbefall
  • Sicherstellung des sicheren Transports des Tieres gemäß der Straßenverkehrsordnung (Transportbox, Trenngitter oder Rückhaltesystem entsprechend Tierart und -größe)

Fahren auf Madeira

Madeiras Straßen umfassen steile Abfahrten und enge Kurven, die Aufmerksamkeit erfordern. Für vollständige Informationen zu Verkehrsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Pflichtausrüstung, sicheren Fahrtechniken und Verfahren bei Unfällen siehe Verkehrsregeln.

4. Zahlungsbedingungen

Akzeptierte Zahlungsmethoden

Wir akzeptieren die folgenden Zahlungsmethoden:

  • Online-Zahlung — Kredit- oder Debitkarte, Apple Pay, Google Pay, MB Way, Bancontact und weitere im Checkout verfügbare Methoden (die Auswahl variiert je nach Herkunftsland des Kunden).
  • Kredit- oder Debitkarte bei der Abholung (Multibanco-Terminal)
  • Barzahlung bei der Abholung (EUR)

Wichtiger Hinweis zu American Express: bei der Online-Zahlung akzeptiert, jedoch nicht am Multibanco-Terminal bei der Abholung.

Zahlungszeitpunkt

Im Online-Buchungsformular auf unserer Website können Sie wählen, ob Sie die Anmietung online (vollständig zum Zeitpunkt der Buchung) oder bei der Abholung (vollständig bei Übergabe des Fahrzeugs) bezahlen möchten. Der gesamte Mietbetrag ist bis zum Beginn des Mietzeitraums fällig. Die Kaution wird stets bei der Abholung erhoben, unabhängig von der gewählten Option (siehe Kaution und Schadensrichtlinie). Bei einer Stornierung gelten die nachstehenden Erstattungsbedingungen — diese sind nur relevant, wenn Sie sich für die Online-Zahlung entschieden haben (bei Zahlung bei Abholung wurde keine vorherige Belastung vorgenommen).

Alle Preise verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer zum geltenden portugiesischen Satz.

Lokale Mobilitätsabgabe

Ab dem 1. Juni 2026 unterliegen alle Mietverträge für Fahrzeuge ohne Fahrer auf Madeira einer Nutzungsgebühr, die im Namen des Instituto da Mobilidade e dos Transportes (IMT, IP-RAM) erhoben wird, gemäß dem Decreto Legislativo Regional 7/2025/M und der Portaria 214/2026.

Anwendbare Beträge:

  • 2,00 € pro vollem Tag für Verbrennungsfahrzeuge (Benzin, Diesel, LPG oder Hybride)
  • 1,00 € pro vollem Tag für emissionsfreie Fahrzeuge (reine Elektrofahrzeuge)
  • Höchstgrenze von 10 Tagen je Vertrag — bei längeren Anmietungen werden nur die ersten 10 Tage berechnet

Diese Gebühr ist keine Einnahme des Vermieters — sie wird in dessen Namen erhoben und vollständig an das IMT, IP-RAM abgeführt. Sie erscheint als gesonderte Position auf der Rechnung, unter Angabe der Vertragsnummer, des amtlichen Kennzeichens des Fahrzeugs, des Mietzeitraums und des Gesamtbetrags.

Die Gebühr wird zum Zeitpunkt der Buchung und der Bestätigung berechnet und dem Mieter ausgewiesen; sie ist Bestandteil des Gesamtmietpreises.

Zahlung geschuldeter Beträge

Der Mieter verpflichtet sich, alle aus diesem Vertrag rechtmäßig geschuldeten Beträge fristgerecht zu zahlen — insbesondere den Mietpreis, optionale Versicherungsdeckungen, Mehrwertsteuer, anwendbare gesetzliche Gebühren, etwaige zurechenbare Schäden, fehlenden Kraftstoff, Reinigungsgebühr sowie sonstige zuvor ausgewiesene Kosten.

Diese Verpflichtung umfasst nach Rückgabe des Fahrzeugs festgestellte Beträge (zum Beispiel bei der Rückgabeinspektion festgestellte Schäden oder nachträglich von den Behörden mitgeteilte Bußgelder).

Recht auf Nachweisdokumentation: Der Mieter kann beim Vermieter innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung der Forderung den Werkstattkostenvoranschlag, die Rechnung des Reinigungsunternehmens, die Kraftstoffrechnung oder ein sonstiges Belegdokument für die berechneten Beträge anfordern. Diese Dokumentation wird kostenfrei bereitgestellt und kann für Forderungen gegenüber der Versicherung des Mieters oder anderen Stellen verwendet werden.

Diese Klausel berührt nicht das Recht des Mieters, die Berechtigung von Forderungen, die er für unberechtigt hält, gegenüber dem Vermieter oder den zuständigen Stellen anzufechten.

5. Stornierungs- und Erstattungsrichtlinie

Wie Sie stornieren

Sie können Ihre Buchung jederzeit über die Seite Buchung verwalten oder durch direkte Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder WhatsApp stornieren.

Erstattungsbedingungen

Die Erstattungsbeträge hängen davon ab, wie weit im Voraus Sie stornieren:

Mehr als 7 Tage vor der Abholung100% Erstattung
2-7 Tage vor der Abholung80% Erstattung
Weniger als 2 Tage vor der Abholung60% Erstattung

Die Gebühr für die Online-Zahlungsabwicklung ist nicht erstattungsfähig und wird von der Rückerstattung einbehalten.

Autorentacar behält sich das Recht vor, die Erstattungsrichtlinie zu ändern. Die zum Zeitpunkt Ihrer Buchung geltenden Erstattungsbedingungen werden stets eingehalten.

Nichterscheinen

Wenn Sie das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Abholzeit abholen und uns nicht zur Stornierung oder Änderung Ihrer Buchung kontaktiert haben, gilt dies als Nichterscheinen. Bei Nichterscheinen erfolgt keine Erstattung.

Nach Mietbeginn

Nach Beginn des Mietzeitraums sind Erstattungen für vorzeitige Rückgaben oder ungenutzte Miettage nicht möglich, außer in den dem Vermieter zurechenbaren Fällen (nicht ersetzbare Panne oder Vertragsverletzung unsererseits). In jedem Fall kann der Mieter uns kontaktieren, damit die jeweilige Situation geprüft wird.

Flugstörungen

Wenn Ihr Flug storniert, verschoben oder erheblich gestört wird, bleibt die Buchung aktiv und es erfolgt keine Erstattung. Das Fahrzeug wurde exklusiv für Sie reserviert und stand während Ihres Buchungszeitraums anderen Kunden nicht zur Verfügung. Wir können Ihnen eine Rechnung über den gesamten Buchungsbetrag ausstellen, die Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Reiseversicherung oder Kreditkartengesellschaft zur Erstattung einreichen können. Wenn Sie einen Alternativflug organisieren und das Fahrzeug dennoch abholen möchten, bleibt der Mietpreis unverändert. Ist jedoch eine erneute Flughafenlieferung erforderlich, wird die Flughafenliefergebühr erneut berechnet. Nacht- und Frühmorgenaufschläge gelten ebenfalls auf Grundlage der neuen Ankunftszeit.

Stornierung durch den Vermieter

Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Buchung in Ausnahmefällen (insbesondere Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs durch Panne oder Schaden, höhere Gewalt oder sonstige berechtigte Gründe) bis zum Zeitpunkt der Abholung zu stornieren. In diesen Fällen benachrichtigt der Vermieter den Mieter über die in der Buchung angegebenen Kontaktwege so frühzeitig wie möglich und nimmt die vollständige Erstattung jeglicher geleisteten Zahlung vor. Soweit möglich bietet der Vermieter ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug an.

6. Mietbedingungen

Kraftstoffrichtlinie

Wir arbeiten mit einer Kraftstoffregelung voll zu voll. Jedes Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und der Stand bei Übergabe wird im Vertrag festgehalten. Wir bitten Sie, es ebenso zurückzugeben.

Wird das Fahrzeug mit einem niedrigeren Stand als bei der Übergabe zurückgegeben, werden die tatsächlich entstandenen Kosten für das Auftanken ohne jeglichen Aufschlag berechnet. Für ungenutzten, im Fahrzeug verbliebenen Kraftstoff erfolgt keine Erstattung.

Wir bitten Sie, den Beleg der letzten Betankung aufzubewahren. Diese Vorlage ist für die Bestätigung des Kraftstoffstands bei der Rückgabe (die vor Ort visuell überprüft wird) nicht erforderlich, kann aber bei einem Schaden durch falschen Kraftstoff entscheidend sein: Der Beleg ermöglicht die Identifizierung der verwendeten Kraftstoffart. Falscher Kraftstoff (Benzin in einem Dieselmotor oder umgekehrt) verursacht erhebliche Schäden und ist von jeglichem Versicherungsschutz ausgeschlossen — der Mieter haftet vollumfänglich für sämtliche damit verbundenen Kosten, einschließlich Kraftstoffentnahme, Reinigung des Systems, Austausch von Komponenten und Abschleppung, auch wenn der Schaden sich erst nach Rückgabe des Fahrzeugs zeigt.

Kilometerleistung

Alle Anmietungen beinhalten unbegrenzte Kilometer ohne Aufpreis.

Erlaubte Nutzung

Das Fahrzeug darf nur auf befestigten öffentlichen Straßen auf der Insel Madeira gefahren werden. Folgende Nutzungen sind untersagt:

  • Geländefahrten oder Fahren auf unbefestigten Wegen
  • Rennen, Wettbewerbe oder Geschwindigkeitstests
  • Abschleppen anderer Fahrzeuge
  • Jede illegale Aktivität
  • Untervermietung oder Überlassung des Fahrzeugs an unbefugte Personen

Geografische Beschränkung

Das Fahrzeug darf ausschließlich auf der Insel Madeira genutzt werden. Das Verbringen des Fahrzeugs von der Insel, einschließlich auf dem See- (Fähre) oder Luftweg, ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters nicht gestattet.

Ein Verstoß gegen diese Bedingung hat zur Folge:

  • Sofortigen Ausschluss vom Versicherungsschutz
  • Vollumfängliche Haftung des Mieters für etwaige Schäden oder Kosten der Fahrzeugbergung
  • Recht des Vermieters, die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs ohne Vorankündigung und ohne jegliche Entschädigungspflicht zu verlangen

Anwendbare Verkehrsregeln

In Übereinstimmung mit Art. 14.º des Decreto Legislativo Regional 7/2025/M stellt der Vermieter dem Mieter vor der Fahrzeugübernahme ein Informationsdokument mit den wichtigsten auf Madeira geltenden Verkehrsregeln zur Verfügung (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Vorfahrtsregeln, Fahren auf Bergstraßen, Blutalkohol und weitere Besonderheiten). Das Dokument wird über die in der Buchung angegebenen Kontaktwege (E-Mail und gegebenenfalls WhatsApp, RCS oder SMS) versandt, ist jederzeit auf der Seite Verkehrsregeln dieser Website sowie auf der Seite Buchung verwalten verfügbar.

Die Einhaltung der Verkehrsregeln liegt vollumfänglich in der Verantwortung des Fahrers.

Betriebliche Anweisungen des Vermieters

Bei der Übergabe des Fahrzeugs vermittelt der Vermieter dem Mieter spezifische betriebliche Empfehlungen für das Fahren auf der Insel Madeira, insbesondere:

  • Bestimmte Straßen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, Steigung, schwieriger Manövrierbarkeit oder ihrer Unfallhistorie zu vermeiden sind
  • Fahrtechniken in Gefällen und Kurven
  • Umgang mit Kraftstoff, Bremsen und Kupplung
  • Empfohlene oder nicht empfohlene Orte zum Parken
  • Verkehr und problematische Zeiten in zentralen Bereichen

Diese Empfehlungen resultieren aus der betrieblichen Erfahrung des Vermieters als lokal ansässiges Unternehmen und sind vom Mieter während der gesamten Anmietung zu beachten. Obwohl sie als Ratschläge formuliert sind, ergänzen sie die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und das bei der Buchungsbestätigung übermittelte Dokument «Verkehrsregeln».

Die Nichtbeachtung dieser Empfehlungen kann, sofern sie zum Eintritt eines Schadens, Unfalls oder Vorfalls beiträgt, als Fahrlässigkeit oder unsachgemäßer Gebrauch des Fahrzeugs gewertet werden (siehe Was nicht abgedeckt ist) und zur Haftung des Mieters für die nicht gedeckten Schäden führen.

Sicherheitsausrüstung

Bei der Abholung wird das Fahrzeug mit der gesamten gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung übergeben — Warnweste, Warndreieck und Reserverad (siehe Verkehrsregeln für die vollständige Liste und Nutzungsdetails). Diese Gegenstände müssen während des gesamten Mietzeitraums im Fahrzeug verbleiben und mit dem Fahrzeug zurückgegeben werden. Das Fehlen oder der unbefugte Austausch eines dieser Gegenstände bei Rückgabe kann zu einer Berechnung in Höhe der Wiederbeschaffungskosten führen, die von der Kaution einbehalten wird.

Fahrzeugdokumente

Das Fahrzeug wird mit allen vorgeschriebenen Dokumenten (einheitliches Kfz-Dokument, Nachweis der Haftpflichtversicherung, Inspektionsschein soweit anwendbar) im Inneren übergeben. Diese Dokumente dürfen unter keinen Umständen vom Mieter aus dem Fahrzeug entfernt werden. Sie müssen während des gesamten Mietzeitraums im Fahrzeug verbleiben und mit dem Fahrzeug am Ende zurückgegeben werden.

Das Entfernen dieser Dokumente aus dem Fahrzeug, auch nur vorübergehend, kann zur Haftung des Mieters für etwaige Verwaltungskosten oder rechtliche Folgen führen, die sich aus dem Fehlen der vorgeschriebenen Dokumentation während einer Kontrolle ergeben.

Fahrzeugrückgabe

Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Datum, zur vereinbarten Uhrzeit und am vereinbarten Ort zurückgegeben werden. Verspätete Rückgaben können zusätzliche Kosten verursachen. Bitte kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich, wenn Sie eine verspätete Rückgabe erwarten.

Etwaige Schäden am Fahrzeug werden bei der Rückgabe gemäß unserer Kautions- und Schadensrichtlinie bewertet.

Vertragsabschluss

Der Mietvertrag gilt erst als beendet nach:

  • Übergabe des Fahrzeugs am im Vertrag bezeichneten Ort (oder an einem zuvor mit dem Vermieter vereinbarten Alternativort)
  • Formelle Übernahme durch den Vermieter oder einen ordnungsgemäß ausgewiesenen Mitarbeiter
  • Durchführung der gemeinsamen Inspektion bei der Rückgabe mit Dokumentation des Endzustands des Fahrzeugs

Bis diese drei Schritte erfüllt sind, verbleibt das Fahrzeug in der Verantwortung des Mieters, einschließlich der Risiken von Diebstahl, Schäden oder missbräuchlicher Nutzung durch Dritte. Die Übergabe der Schlüssel an eine nicht autorisierte Person (zum Beispiel an Hotelrezeptionisten, Dritte oder das Zurücklassen des Fahrzeugs im öffentlichen Raum oder auf einem Privatparkplatz ohne Bestätigung des Vermieters) schließt den Vertrag nicht ab.

Verspätete Rückgaben und unbefugte Nutzung

Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit zurückgegeben und hat der Mieter keine vorherige Genehmigung des Vermieters für eine Verlängerung eingeholt (siehe Mietverlängerungen), gilt ab diesem Zeitpunkt:

  • Die Nutzung des Fahrzeugs gilt als unbefugt
  • Die Versicherungsdeckung erlischt mit sofortiger Wirkung — der Mieter haftet vollumfänglich für etwaige Schäden, Unfälle oder Vorfälle, die während des Zeitraums der unbefugten Nutzung eintreten
  • Der Vermieter kann die anwendbaren rechtlichen Mittel zur Wiedererlangung des Fahrzeugs ergreifen; die Situation kann strafrechtliche Folgen haben, insbesondere im Rahmen der Tatbestände der Unterschlagung oder der unbefugten Fahrzeugnutzung
  • Vom Vermieter aufgewendete Bergungs-, Transport- und Verwaltungskosten gehen zu Lasten des Mieters

Sauberkeit des Fahrzeugs

Das Fahrzeug ist in angemessen sauberem Zustand zurückzugeben. Normaler Gebrauch (leichter Staub, Sand auf Fußmatten) ist zu erwarten und verursacht keine Kosten. Wird das Fahrzeug jedoch in einem übermäßig verschmutzten Zustand zurückgegeben, der eine Spezialreinigung erfordert, wird eine zusätzliche Gebühr erhoben, die durch Kostenvoranschlag oder Rechnung des Reinigungsunternehmens belegt wird, bis zur Höchstgrenze von 100,00 €.

Richtwerte:

  • ~30,00 € — intensive Reinigung (übermäßiger Schmutz, große Sandmengen, Essensreste)
  • ~60,00 € — Flecken auf Polsterung, verschüttete Flüssigkeiten, übermäßige Tierhaare
  • bis zu 100,00 € — professionelle Reinigung (Erbrochenes oder Körperflüssigkeiten, tiefe Flecken, Salzwasserschäden)

Die Gebühr wird bei der Rückgabe bewertet und kann von der Kaution einbehalten werden. Der genaue Betrag wird stets durch Belege nachgewiesen.

Mietverlängerungen

Wenn Sie Ihren Mietzeitraum verlängern möchten, kontaktieren Sie uns bitte so schnell wie möglich. Verlängerungen unterliegen der Fahrzeugverfügbarkeit, und die Preise können je nach aktualisierten Mietdaten variieren.

Die Verlängerung gilt erst nach Genehmigung durch den Vermieter und Zahlung des entsprechenden Differenzbetrags als bestätigt.

7. Haftung

Verantwortung des Mieters

Der Mieter ist während des Mietzeitraums für das Fahrzeug verantwortlich. Alle Bußgelder, Mautgebühren, Abschleppkosten infolge von Handlungen des Mieters (z. B. illegales Parken oder Verkehrsverstöße) oder sonstige Strafen, die bei der Nutzung des Fahrzeugs anfallen, sind vom Mieter zu tragen.

Haftung für Handlungen des Mieters während der Anmietung

Der Mieter ist alleiniger Verantwortlicher für sämtliche während des Mietzeitraums mit dem Fahrzeug ausgeführten Handlungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Bußgelder, Verwarnungsgelder, Mautgebühren und Verkehrsstrafen
  • An Tankstellen getankter Kraftstoff — leistet der Mieter die Zahlung an der Zapfsäule (aus welchem Grund auch immer, einschließlich Wegfahrens ohne zu zahlen) nicht, haftet er vollumfänglich für den der Tankstelle geschuldeten Betrag, unabhängig von der Art der späteren Einforderung
  • Forderungen oder Ansprüche Dritter wegen Schäden, Entschädigungen oder Verhaltens des Mieters
  • Sämtliche sonstigen Verbindlichkeiten, die aus der Nutzung des Fahrzeugs während des Mietzeitraums entstehen

Erhält der Vermieter eine Zahlungsforderung eines Dritten in Bezug auf während des Mietzeitraums erfolgte Handlungen (einschließlich von Behörden, Tankstellen, Mautbetreibern oder anderen), verpflichtet sich der Mieter, diese Zahlung zu übernehmen oder dem Vermieter sämtliche von diesem vorgestreckten Beträge zuzüglich angemessener entstandener Verwaltungskosten sowie Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Falle der zwangsweisen Beitreibung zu erstatten. Der Vermieter kann solche Beträge von der geleisteten Kaution einbehalten oder die direkte Zahlung verlangen.

Diese Haftung berührt nicht das Recht des Mieters, die Berechtigung der jeweiligen Forderung bei der fordernden Stelle anzufechten.

Unfälle

Kontaktieren Sie im Falle eines Unfalls sofort Autorentacar — wir kommen zum Unfallort und helfen Ihnen bei allem. Sorgen Sie zunächst für Ihre Sicherheit: Tragen Sie die Warnweste und stellen Sie das Warndreieck nach Bedarf auf. Bewegen Sie das Fahrzeug nicht, bis der Unfallort vollständig dokumentiert ist. Machen Sie Fotos und Videos vom Unfallort, den Positionen aller beteiligten Fahrzeuge und sichtbaren Schäden. Ein Unfallbericht ist vor Ort auszufüllen. Geben Sie keine Schuld zu und übernehmen Sie keine Verantwortung.

Raub, Diebstahl oder Brand

Bei Raub, Diebstahl, Raub- oder Diebstahlversuch oder Brand des Fahrzeugs hat der Mieter unverzüglich unsere Assistance zu kontaktieren. Wir melden den Vorfall den zuständigen Behörden (PSP, GNR, Feuerwehr) sowie der Versicherung und koordinieren die Unterstützung vor Ort.

In Situationen unmittelbarer Gefahr für Personen oder Sachwerte (Verletzungen, aktiver Brand) hat der Mieter zunächst die 112 zu rufen und unmittelbar danach den Vermieter zu kontaktieren. In jedem anderen Fall ist es stets die beste erste Option, uns frühzeitig zu kontaktieren — wir leiten die erforderliche Hilfe umgehend weiter, insbesondere bei sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten.

Der Mieter verpflichtet sich:

  • Die eigene Sicherheit und die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten
  • Gegenüber Dritten kein Schuldeingeständnis abzugeben und keine Verantwortung zu übernehmen
  • Uneingeschränkt mit dem Vermieter zu kooperieren und alle relevanten Informationen (Datum, Uhrzeit, Ort, Umstände, Identifizierung der Beteiligten und Zeugen, Fotos und Videos) für die Meldung an die Behörden und die Versicherung bereitzustellen
  • Den Fahrzeugschlüssel auf Aufforderung des Vermieters auszuhändigen

Mangelnde oder fehlende rechtzeitige Mitwirkung des Mieters bei der Bereitstellung der für die Meldung an die Behörden und die Versicherung sowie für die Bearbeitung des Vorgangs erforderlichen Informationen und Unterlagen kann die anwendbare Versicherungsdeckung beeinträchtigen und zur Haftung des Mieters für die infolge dieser fehlenden Mitwirkung nicht gedeckten Schäden und Kosten führen.

Totalschaden des Fahrzeugs

Ein Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht wiederherstellbar oder wirtschaftlich nicht mehr reparabel ist (durch schweren Unfall, Brand, nicht aufgefundenen Diebstahl oder ein gleichwertiges Ereignis). Die Behandlung des Schadens hängt von der Ursache ab:

  • Aus alleinigem Verschulden eines identifizierten Dritten (zum Beispiel ein anderer Fahrer, der mit dem Mietfahrzeug kollidiert): Die Regulierung erfolgt durch die Versicherung des verantwortlichen Dritten. Der Mieter trägt keine Kosten, es sei denn, er hat ebenfalls zum Ereignis beigetragen.
  • Aus dem Mieter zurechenbarer Ursache, mit gültigem CDW oder SCDW und innerhalb der Deckungsbedingungen: Der Mieter zahlt die für die abgeschlossene Versicherung geltende Selbstbeteiligung; die übrigen Schäden trägt der Vermieter.
  • Bei anwendbaren Ausschlüssen (Fahrlässigkeit, missbräuchlicher Gebrauch, Vertragsverletzung, Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, nicht autorisierter Fahrer, falsche Auskünfte oder jede andere in Was nicht abgedeckt ist vorgesehene Situation): Der Schutz des CDW/SCDW gilt in diesem Fall nicht, und der Mieter haftet vollumfänglich für sämtliche Schäden, einschließlich des Fahrzeugwerts, der Bergungs-/Abschleppkosten, des Nutzungsausfalls und der Verwaltungskosten, unabhängig von der Selbstbeteiligung, die andernfalls anwendbar wäre.

Pannen

Im Falle einer mechanischen Panne kontaktieren Sie unverzüglich unsere Assistance. Es ist dem Mieter nicht gestattet, eigenständig Reparaturen vorzunehmen, Reparaturen bei Dritten zu beauftragen oder das Fahrzeug in eine nicht vom Vermieter autorisierte Werkstatt zu bringen.

Ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters durchgeführte Reparaturen:

  • Liegen in der alleinigen Verantwortung des Mieters
  • Werden unabhängig von der Vorlage von Rechnungen nicht erstattet
  • Können als zusätzlicher Fahrzeugschaden gewertet werden, dessen Kosten für die fachgerechte Reparatur zu Lasten des Mieters gehen
  • Können die Versicherungsdeckung für nachfolgende Schäden außer Kraft setzen

Bei einer dem Mieter nicht zuzurechnenden Panne bemühen wir uns, schnellstmöglich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Sofern dies aus betrieblichen Gründen (Flotte nicht verfügbar, Nichtverfügbarkeit lokaler Werkstätten) oder aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, wird eine zeitanteilige Entschädigung für den Stillstand nach Maßgabe der anwendbaren Vorschriften geprüft. Bei Nutzungsunterbrechungen oder vorzeitiger Beendigung der Anmietung infolge unsachgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs durch den Mieter besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

8. Datenschutzrichtlinie

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig. In diesem Abschnitt erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, verwenden und schützen, wenn Sie unsere Website und Dienstleistungen nutzen.

Daten, die wir erheben

Wir erheben die folgenden Arten von Informationen:

  • Personenbezogene Daten, die Sie bei einer Buchung angeben (Name, E-Mail, Telefonnummer)
  • Zahlungs- und Erstattungshistorie im Zusammenhang mit Ihrer Buchung (wir speichern Ihre Zahlungskartendaten nicht — diese werden sicher von unseren Zahlungsanbietern verarbeitet)
  • Sitzungsdaten einschließlich Ihrer IP-Adresse, Ihres Browsertyps und der verweisenden Website
  • Marketing-Attributionsdaten (z. B. Kampagnenquelle, wenn Sie über eine Werbeanzeige zu uns gekommen sind)
  • Website-Nutzungsdaten einschließlich besuchter Seiten, abgeschlossener Buchungsschritte und Interaktionsereignisse

Cookies und Tracking-Technologien

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Ihr Erlebnis zu verbessern:

  • Essentielle Cookies: Ein Sitzungscookie wird verwendet, um Ihre Browsersitzung aufrechtzuerhalten und die grundlegende Website-Funktionalität zu ermöglichen (läuft nach 30 Tagen ab)
  • Cookie-Einstellung: Wir speichern Ihre Cookie-Auswahl lokal, damit wir Sie nicht bei jedem Besuch erneut fragen
  • Google Analytics 4: Wenn Sie Cookies akzeptieren, verwenden wir GA4, um zu verstehen, wie Besucher unsere Website nutzen, und um das Buchungserlebnis zu verbessern. GA4 arbeitet im Consent Mode v2 — es werden keine Tracking-Daten erfasst, bis Sie ausdrücklich zustimmen
  • Microsoft Clarity: Wenn Sie Cookies akzeptieren, verwenden wir Clarity, um anonymisierte Browsersitzungen aufzuzeichnen, um Benutzerfreundlichkeitsprobleme zu identifizieren und zu beheben. Clarity wird erst nach Ihrer Zustimmung aktiviert

Wenn Sie Cookies ablehnen, werden nur essentielle Funktions-Cookies verwendet. Es werden keine Analyse- oder Tracking-Daten erfasst

Wie wir Ihre Daten verwenden

Wir verwenden Ihre Informationen für die folgenden Zwecke:

  • Bearbeitung und Verwaltung Ihrer Mietwagenbuchung
  • Kommunikation mit Ihnen bezüglich Ihrer Reservierung (Bestätigungen, Erinnerungen, Aktualisierungen)
  • Verbesserung unserer Website und des Buchungserlebnisses auf Grundlage aggregierter Nutzungsmuster
  • Einhaltung gesetzlicher Pflichten und Beilegung von Streitigkeiten

Wir verkaufen Ihre personenbezogenen Daten niemals an Dritte.

Dienste Dritter

Wir arbeiten mit den folgenden Drittanbieter-Diensten zusammen, die Ihre Daten verarbeiten können:

  • Zahlungsdienstleister für sichere Zahlungsabwicklung
  • Google Analytics und Microsoft Clarity für Website-Analyse (nur mit Ihrer Zustimmung)

Alle Drittanbieter sind verpflichtet, Ihre Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen zu verarbeiten.

Ihre Rechte

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie die folgenden Rechte:

  • Recht auf Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten
  • Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten
  • Recht auf Erhalt Ihrer Daten in einem übertragbaren Format
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
  • Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung

Um eines dieser Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte über die Angaben im Abschnitt Kontaktinformationen.

Fahrzeugdaten und Telemetrie

Einige Fahrzeuge unserer Flotte können mit einem Bordgerät ausgestattet sein, das betriebliche Telemetriedaten erfasst, um unsere internen Wartungs- und Flottenmanagementprozesse zu unterstützen.

Diese Geräte können Folgendes aufzeichnen:

  • Kilometerstand und zurückgelegte Strecke
  • Motordiagnose und Warnanzeigen
  • Kraftstoffstandinformationen
  • Fahrzeugstandortdaten für Flottenmanagement und Fahrzeugortungszwecke

Diese Daten werden ausschließlich von Autorentacar für interne betriebliche Zwecke verwendet, einschließlich Wartungsplanung, Fahrzeugwartung und Flottenlogistik. Sie werden nicht zur Überwachung des Fahrverhaltens oder zur Verhängung von Strafen verwendet.

Fahrzeugtelemetriedaten werden niemals verkauft, weitergegeben oder an Dritte offengelegt. Sie verbleiben ausschließlich in unseren internen Verwaltungssystemen.

Wenn Sie Ihr Telefon über Bluetooth oder USB mit dem Fahrzeug verbinden (für Freisprechanlage, Medienwiedergabe oder Navigation), können Ihre Telefondaten wie Kontakte und Anrufverlauf vom Infotainmentsystem des Fahrzeugs gespeichert werden. Wir empfehlen, Ihr Gerät vor der Rückgabe des Fahrzeugs vom System des Autos zu entkoppeln. Unser Personal löscht regelmäßig alle gekoppelten Geräte aus dem System.

Das Vorhandensein eines Bordgeräts hat keinen Einfluss auf die Bedingungen Ihres Mietvertrags oder Ihren Versicherungsschutz.

Datenspeicherung

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie es für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist. Buchungsunterlagen werden gemäß den Anforderungen des portugiesischen Rechts aufbewahrt. Analysedaten werden anonymisiert und gemäß unserem Datenspeicherungsplan gelöscht.

Änderungen dieser Richtlinie

Wir können diese Datenschutzrichtlinie von Zeit zu Zeit aktualisieren. Alle Änderungen werden auf dieser Seite mit einem aktualisierten Datum veröffentlicht.

9. Kontaktinformationen

Wenn Sie Fragen zu diesen Bedingungen oder Ihrer Anmietung haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar.

Der nachstehend beschriebene Kontakt ist der kostenfreie Mieterbetreuungsdienst gemäß Art. 16.º des Decreto Legislativo Regional 7/2025/M, der während der gesamten Mietzeit in jeder Situation zur Verfügung steht — Unfall, Panne, Diebstahl, betriebliche Fragen oder sonstige Notfälle. Telefon und WhatsApp sind die schnellsten Wege für eine sofortige Antwort.

Identifikation und Nummerierung der Verträge

Jeder zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossene Mietvertrag wird durch eine eindeutige laufende Nummer im Format JJ/MM/NNNN (Jahr/Monat/monatliche laufende Nummer) identifiziert. Die Nummerierung ist monoton steigend — eine einmal vergebene Vertragsnummer ist endgültig und wird auch im Falle einer Stornierung oder Aufhebung niemals wiederverwendet.

Diese Nummer erscheint auf dem unterzeichneten Vertrag, auf allen damit verbundenen Rechnungen, auf dem Zahlungsbeleg sowie in der Kommunikation mit den zuständigen Behörden (insbesondere in der monatlichen Meldung an das IMT, IP-RAM).

Sie ist die alleinige Referenz für jegliche mit der Anmietung zusammenhängende Angelegenheit — Kostenvoranschlagsanfragen, Reklamationen, Schadensfälle, Mitteilungen an die Versicherung oder Anfechtungen.

Unternehmensinformationen

  • Firmenname: Mendonça & Cruz, Lda
  • Tätig als: Autorentacar
  • Steueridentifikationsnummer (NIF/NIPC): PT510314970
  • Betriebslizenz (Vermietung ohne Fahrer): Nr. 62, ausgestellt von der Direcção Regional dos Transportes Terrestres (DRTT), Autonome Region Madeira
  • Nummer der Verwaltungsgenehmigung (IMT, IP-RAM): wird noch zugewiesen
  • Geschäftsadresse: Rua da Casa Branca 33, Edifício Sol da Ajuda, Loja R, 9000-113 Funchal, Madeira, Portugal
  • E-Mail für rechtliche Angelegenheiten: legal@autorentacar.net

11. Anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem portugiesischen Recht. Alle Streitigkeiten aus dem Mietvertrag unterliegen der Zuständigkeit der Gerichte von Funchal, Madeira.

Vertragsänderungen

Jegliche Änderungen, Anpassungen oder Nachträge zu dem zwischen den Parteien geschlossenen Mietvertrag sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Vermieter formell erfasst werden, insbesondere:

  • Aktualisierungen über die Buchungsverwaltungsplattform
  • Schriftliche, von beiden Parteien unterzeichnete Nachträge (physisch oder digital)
  • Eindeutige Mitteilungen per E-Mail oder WhatsApp an die offiziellen Kontaktstellen des Vermieters (informelle Nachrichten an einzelne Mitarbeiter gelten nicht als wirksam)

Mündliche Vereinbarungen, Zusagen oder informelle Genehmigungen einzelner Mitarbeiter ohne die oben beschriebene formelle Erfassung binden den Vermieter nicht und stellen keine Vertragsänderung dar.

Der Mieter wird über jede neue Vertragsversion über die in der Buchung angegebenen Kontaktwege (E-Mail und gegebenenfalls WhatsApp, RCS oder SMS) benachrichtigt und kann remote über die Seite Buchung verwalten oder persönlich im Büro des Vermieters unterzeichnen.

Vertragssprache

Dieser Vertrag ist in portugiesischer Sprache abgefasst. Fassungen in anderen Sprachen werden zur Bequemlichkeit des Mieters bereitgestellt, doch bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist stets die portugiesische Fassung maßgeblich. Der Mieter erhält den Vertrag über die in der Buchung angegebenen Kontaktwege (E-Mail und gegebenenfalls WhatsApp, RCS oder SMS) sowie über die Seite Buchung verwalten, in seiner Sprache und in der portugiesischen Fassung.